Ich berate Sie zur Anerkennung einer Schwerbehinderung, sofern diese im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Rente, z. B. die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, steht. Es muss sich hierbei um das Erreichen eines GdB 50 handeln und Sie müssen das Alter für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erreicht haben oder in Kürze erreichen.