Gebühren

Für Rentenberater gilt – wie für Anwälte auch – das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei nach Umfang und Schwierigkeit des Sachverhalts. Um eine bessere Kalkulation für Sie zu ermöglichen, empfehle ich den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung.

Mein Tipp

Sie müssen die Kosten nicht in jedem Fall alleine tragen!

Die Beklagte

Im Rahmen eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens hat die unterlegene Behörde die Kosten in einem angemessenen Maße zu erstatten.

Die Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie in Ihrer Rechtsschutzversicherung sozialrechtliche Angelegenheiten mit abgesichert haben, kann Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Das Finanzamt

Nach Maßgabe des BMF-Schreibens vom 20.11.1997 (IV B5-S.2255-356/97 im BStBl. I 1998 S.126) können Beratungs- und Prozesskosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat unter Nr. 947 seiner Positivliste vom 10.03.2022 bestätigt, dass dieser Erlass weiterhin gültig und zu berücksichtigen ist.