Als behördlich zugelassener Rentenberater darf ich Sie in folgenden Rechtsgebieten beraten und gerichtlich sowie außergerichtlich vertreten:
- gesetzliche Rentenversicherung
- gesetzliche Unfallversicherung
- übrige Sozialversicherung (gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung), sowie im Schwerbehinderten mit Bezug zur gesetzlichen Rente
- soziales Entschädigungsrecht
- betriebliche und berufständische Altersversorgung