Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen. Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen.

Rentenberater dürfen Sie außergerichtlich beraten und vor den Sozial- und Landessozialgerichten vertreten.

In dem immer komplexer werdenden Gebiet der Renten- und übrigen Sozialversicherung sind Rentenberater Ihre kompetenten und unabhängigen Ansprechpartner und unverzichtbar für die Rechtspflege.

Rentenberater sind im Bundesverband zusammengeschlossen. Diesem gehöre ich auch an. Informationen finden Sie unter www.rentenberater.de.