Rentenversicherung

Alters- und Erwerbsminderungsrenten

Ich prüfe Ihren Versicherungsverlauf und berate Sie zu Ihren Möglichkeiten des Renteneintritts. Sofern Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf fehlen, kann ich diese in einem Kontoklärungsverfahren für Sie durchsetzen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Kindererziehungs- oder -berücksichtigungszeiten, Schul-, Fachschul- oder Hochschulzeiten oder auch Beitragszeiten, für die die gezahlten Beiträge nicht in Ihrem Versicherungsverlauf vermerkt wurden, handeln. Lassen Sie sich vor einer Rentenanstragstellung beraten, damit Sie keine Nachteile in Kauf nehmen müssen. Meines Erachtens ist eine Beratung unerlässlich, insbesondere wenn Sie neben dem Rentenbezug weiter arbeiten wollen oder wenn Sie den Rentenantrag aus dem Krankengeldbezug heraus stellen. Wenn Sie zudem noch Ansprüche bei einer öffentlichen Zusatzversorgungskasse (beispielsweise wegen Beschäftigungen im öffentlichen oder kirchlichen Dienst) erworben haben, gibt es Besonderheiten zu beachten. Gerne berate ich Sie, um das Beste aus Ihren Rentenansprüchen herauszuholen.

Gerne vertrete ich Sie auch im Antragsverfahren für Ihre Rentenansprüche. Ich nehme Ihnen die Formalitäten ab und Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens Ihren geprüften Rentenbescheid.

Auch, wenn Sie Ihren Rentenbescheid bereits erhalten haben, ist eine Prüfung und Korrektur des Rentenbescheids noch möglich – selbst nach Ablauf der Widerspruchsfrist!

Sofern erforderlich vertrete ich Sie auch gerne im Widerspruchsverfahren oder vor den Sozial- oder Landessozialgerichten. Insbesondere bei abgelehnten Erwerbsminderungsrenten ist eine Überprüfung der Entscheidung durch das Sozialgericht oftmals sinnvoll. Natürlich ist dies von den gesundheitlichen Einschränkungen im Einzelfall abhängig.

Renten wegen Todes

Wenn Sie eine Witwen- oder Witwerrente beziehen und diese Rente wegen Ihrer eigenen Altersrente gekürzt wird, sollten Sie sich in jedem Fall beraten, ob und wie die Kürzung der Hinterbliebenenrente vermieden werden kann. Oftmals ist dies möglich und je nach Höhe der Rente und der Kürzung können Sie mehrere hundert oder gar tausend Euro im Jahr mehr erhalten. Wenn Sie zudem noch ein Kind erziehen, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf eine Erziehungsrente. Bei dieser relativ unbekannten Rentenart wird die Rente aus Ihren Versicherungszeiten und nicht aus den Zeiten des Verstorbenen berechnet. Oftmals kann die Erziehungsrente höher sein. Hierfür ist jedoch ein Rentensplitting zu beantragen. Dabei werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte beider Eheleute gleichermaßen aufgeteilt. Aber es ist Vorsicht geboten. Eine Erziehungsrente läuft nicht ein Leben lang wie beispielsweise die große Witwenrente. Gerade, wenn Sie ncht ausschließen irgendwann erneut zu heiraten, kann eine Erziehungsrente die finanziell interessantere Lösung sein. Die Entscheidung für ein Rentensplittung und damit verbunden für die Erziehungsrente ist unwiderruflich. Treffen Sie hier keine voreiligen Entscheidungen.

Versicherungsmöglichkeiten

Wenn Sie selbstständig tätig sind oder schlicht keine Beschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit ausüben, kann es sinnvoll sein, sich in der Rentenversicherung freiwillig zu versichern. Auch hierzu ist eine individuelle Betrachtung erforderlich.  Gerne zeige ich Ihnen die Möglichkeiten auf, ob Sie kraft gesetzes pflichtversichert werden, sich freiwillig versichern können und auf eigenen Antrag hin pflichtversichert werden. Hier gilt es Vor- und Nachteile der Möglichkeiten abzuwiegen. Teilweise haben Sie dann auch die Möglichkeit Ihre Beitragszahlungen zu gestalten.

Rückforderungen von gezahlten Renten

Sie haben aus Unwissenheit eine Änderung in Ihrer Einkommenssituation nicht angezeigt oder die DRV hat Ihnen versehentlich eine zu hohe Rente gewährt? Dann wird die DRV in aller Regel die überzahlten Leistungen von Ihnen zurückfordern. Dies ist jedoch nicht so ohne weiteres möglich. Die Anforderung für eine rückwirkende Aufhebung einer Rentenbewilligung sind hoch. In vielen Fällen haben Sie gute Chancen, sich gegen eine Rückforderung zu wehren.

 

Ausnahmen

Derzeit kann ich Ihnen keine Beratungen zu den Besonderheiten der ehemaligen DDR und die Überleitung in die gesetzliche Rentenversicherung anbieten. Sollten Sie hier Spezialfragen haben, darf ich Sie auf die Rentenberatersuche des Bundesverbandes unter www.rentenberater.de verweisen.