Ich berate Sie zu folgenden Themen des sozialen Entschädigungsrechts
- Anerkennung von Ansprüchen nach dem Bundesversorgungsgesetz in Verbindung mit
- dem Opferentschädigungsgesetz für Opfer von Gewalttaten
- dem Infektionsschutzgesetz für Impfgeschädigte
- dem Soldatenversorgungsgesetz für Wehrdienstbeschädigte
- dem Zivildienstgesetz für Zivildienstgeschädigte
- Anspruch und Höchstanspruch von Versorgungskrankengeld
- Höhe Ihres Versorgungskrankengeldes
- Abgrenzung von sonstigen Leistungsansprüchen gegenüber anderen Kostenträgern um ggf. Zuzahlungen zu vermeiden